Aufgaben Bezirksbeirat

Aufgaben des Bezirksbeirats

Die Bezirksbeiräte sind zu wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, zu hören. Die Bezirksbeiräte haben ferner die Aufgabe, die örtliche Verwaltung in allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, zu beraten.

Sofern in den Ausschüssen des Gemeinderats wichtige Angelegenheiten, die den Gemeindebezirk betreffen, auf der Tagesordnung stehen, kann der Bezirksbeirat eines seiner Mitglieder zu den Ausschusssitzungen entsenden. Das entsandte Mitglied nimmt an den Ausschusssitzungen mit beratender Stimme teil. Der Termin, an dem sich der Ausschuss mit der Angelegenheit befasst, wird durch die Einladung zum jeweiligen Ausschuss dem Bezirksbeirat bekannt gegeben.

Haben Sie Wünsche, Anregungen oder Beschwerden, die Ihren Stadtbezirk betreffen helfen Ihnen gerne unsere Bezirksbeiräte.

zuletzt geändert: 20.11.2006